Weltweit gibt es inzwischen 936 Stätten in 153 Ländern auf allen Kontinenten,
die unter dem Schutz der Unesco stehen. Davon sind 725 Kultur- und 183
Naturdenkmale; weitere 28 Denkmale gehören sowohl dem Kultur- als auch dem
Naturerbe an.
Allein in Deutschland sind es neben Bamberg mittlerweile weitere 32
Einzelbauten, Ensembles und Städte sowie drei Naturstätten, die als
unersetzliches Welterbe von außergewöhnlichem universellem Wert Aufnahme in
die Liste der besonders schützenswerten Kulturdenkmale und Naturstätten
gefunden haben.
Die dafür grundlegende Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit wurde bereits im Jahr 1972 von der UNESCO (Sonderkommission der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation) verabschiedet. Sie stellt das bedeutendste Instrument dar, das jemals von einer Völkergemeinschaft für diese Zwecke eingesetzt wurde. Zum Kulturerbe gehören historische Bauten, Städteensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felsenbilder. Das Naturerbe umfasst geologische Formationen, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen.
Denkmäler werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie die in der Konvention festgelegten Kriterien wie z. B. der “Einzigartigkeit” und der “Authentizität” bei Kulturstätten bzw. der “Integrität” bei Naturstätten erfüllen; außerdem muss das Objekt bereits unter nationalem Schutz stehen und ein überzeugender “Erhaltungsplan” vorliegen.
Die Liste der Welterbestätten wird in der Zukunft durchaus noch erweitert werden, aber es bedarf über nationale Grenzen hinausgehender Bedeutung der Objekte, um hier Aufnahme zu finden.
Ein Objekt muss, um in die Liste aufgenommen zu werden, mindestens eines der folgenden fünf Kriterien erfüllen:
Meisterwerk des schöpferischen Geistes des Menschen (wie etwa die Würzburger Residenz, die Porta Nigra in Trier, die Aachener Pfalzkapelle oder die Wieskirche).
Großer Einfluß in einem bestimmten Kulturkreis über einen längeren Zeitraum hinweg auf Architektur, Städtebau oder Landschaftsgestaltung (z. B. St. Michael in Hildesheim oder der Speyerer Dom auf die Entwicklung der romanischen Baukunst, das Bauhaus in Dessau als Wiege des internationalen Stils der Architektur des 20. Jahrhunderts, die Altstadt von Bamberg, deren Baukunst bis nach Ungarn wirkte).
Einzigartiges oder herausragendes Zeugnis einer untergegangenen Zivilisation oder Kulturepoche (etwa Stonehenge, die Trierer Römerbauten, aber auch die Wieskirche).
Herausragendes charakteristisches Beispiel für die Bauweise, den Ensembletyp oder die Landschaftsgestaltung in einer Epoche der Menschheitsgeschichte (Würzburger Residenz, Schlösser und Gärten in Potsdam, Altstadt von Luxemburg, Kloster Maulbronn, Bamberger Altstadt). Dieses Kriterium wird am häufigsten angewandt.
Hervorragendes Beispiel einer vom Untergang bedrohten Siedlungsweise oder
Bodenbewirtschaftung einer Kultur (z. B. Reisterrassen auf den
Philippinen).
Nur in Verbindung mit einem dieser Kriterien kann zusätzlich ein weiteres
herangezogen werden:
Denkmäler, die direkt und materiell mit Ereignissen, Ideen, Glaubensüberzeugungen oder Werken der Kunst und Literatur von außergewöhnlicher weltweiter Bedeutung verknüpft sind (Lutherstätten in Wittenberg und Eisleben, “klassisches” Weimar, Trierer Dom [wegen der Beziehung zu Konstantin und zum Mailänder Edikt] Aachener Pfalzkapelle [als Zeichen für die neu gewonnene Einheit des Abendlandes unter Karl dem Großen]).
Für das Weltnaturerbe ist eines der vier folgenden Kriterien ausschlaggebend:
Herausragendes Beispiel von Hauptphasen der Erdgeschichte (z. B. Grube Messel)
Weltweit bedeutendes Beispiel eines andauernden ökologischen oder biologischen Prozesses (Vulkane auf Hawaii)
Überragende Naturphänomene oder Gebiete herausragender Schönheit und ästhetischer Bedeutung (etwa Ruwenzori oder die Geysire auf Island)
Hochbedeutende natürliche Lebensräume für die Erhaltung von biologischer Vielfalt (z. B. der Baikalsee).
Allen diesen Kriterien übergeordnet ist - vor allem bei Kulturgütern - die Forderung nach historischer Authentizität. Damit soll verhindert werden, daß Kopien, Rekonstruktionen, Zweitausfertigungen in die Welterbeliste gelangen.
An den einzigartigen Natur- und Kulturdenkmälern der Menschheit nagt nicht nur der Zahn der Zeit, sondern auch Begleiterscheinungen unserer Zivilisation, wie wirtschaftliche und politische Interessen oder Umweltbelastung durch Schadstoffe. So wurde z. B. die Skulpturen des Fürstenportals am Bamberger Dom derartig durch Luftverschmutzung angegriffen, dass 1999 ihre Auswechslung erfolgen musste. Auch durch Kriegsereignisse können die Kulturobjekte massiv zu Schaden kommen, wie jüngst in Jugoslawien geschehen, als der bewusste Versuch unternommen wurde, die Weltkulturerbestadt Dubrovnik zu zerstören, um den Gegner in seiner Identität, das heißt in seinem Kulturgut zu verletzen. Die weitgehende Zerstörung der Buddhastatuen im Tal von Bamiyan durch die fundamentalistischen Taliban ist dafür ein weiteres trauriges Beispiel.
Umso wichtiger erscheint daher diese Welterbeliste der Unesco, die die herausragenden menschlichen Kulturleistungen und Naturphänomene in ihrer Einzigartigkeit und Schutzbedürftigkeit darstellt. Das Augenmerk der Völkergemeinschaft und auch das internationale Interesse an diesen Objekten üben einen öffentlichen Druck aus, der einen sicher nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Erhalt der Kultur- und Naturgüter der Welt leistet.
Dieser öffentliche Druck ist auch notwendig, denn in zahlreichen Weltkulturerbe-Stätten (auch in Bamberg) läßt sich die verhängnisvolle Tendenz beobachten, sich auf dem Gipfel des Ruhmes auszuruhen und in den Bemühungen, die nunmehr durch die UNESCO gleichsam geadelte Altstadt zu erhalten, eher nachzulassen als diese Bemühungen - wie es notwendig wäre - zu verstärken.
So enthält die Liste des gefährdeten Kulturerbes der Welt zur Zeit immerhin so berühmte Altstädte wie Jerusalem und Prag! In Deutschland konnten Lübeck und Potsdam der peinlichen Einordnung in die “rote Liste” durch Änderungen der Stadtplanung gerade noch entkommen. Der Kölner Dom stand wegen Hochhausplanungen, die seine Silhouette beeinträchtigt hätten, 2004 bis 2006 auf dieser Liste, wegen einer unverträglichen Brückenplanung wurde 2006 das Elbtal bei Dresden auf die “rote Liste” gesetzt und am 25. Juni 2009 als weltweit erstes Kulturerbe von der Welterbeliste gestrichen.
Für Interessierte sei auf folgende nicht repräsentative Auswahl von Büchern zum Thema Weltkultur- und -Naturerbe hingewiesen:
Veser, Thomas Schätze der Menschheit. Kulturdenkmäler und Naturparadiese unter dem Schutz der UNESCO. Stuttgart 1995.
Hoffmann, Hans-Christian/Keller, Dieter/Thomas, Karin Das Weltkulturerbe. Deutschsprachiger Raum. Köln 1994.
Hoffmann, Hans-Christian/Keller, Dieter/Thomas, Karin Unser Weltkulturerbe [im deutschsprachigen Raum]. Köln 1998.
Göbel, Peter Das Naturerbe der Menschheit. Landschaften und Naturschätze unter dem Schutz der UNESCO. Das gesamte Naturerbe in einem Band. Stuttgart 1997, 2. Aufl. 2000.
Welterbe-Manual. Handbuch zur Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz, hrsg. von den UNESCO-Kommissionen Deutschlands, Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz, 2. Auflage Bonn 2009
Den vollständigen Wortlaut der Weltkulturerbe-Charta der Unesco ist hier nachzulesen.
Eine aktuelle Liste aller Welterbestätten einschließlich des gefährdeten Welterbes ist zu finden unter: http://www.unesco.de/welterbeliste.html