Eine Satzungsänderung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der
notwendigen Stimmenmehrheit beschlossen werden. Eine Beschlußfassung über eine
Satzungsänderung kann nur erfolgen, wenn die Änderungen einschließlich einer
kurzen Begründung, unter Beachtung der für die Einladung zur
Mitgliederversammlung geltenden Frist und Form, allen Mitgliedern mitgeteilt
worden ist.
Der/die 1. Vorsitzende ist befugt, eventuell notwendige Änderungen der Satzung
aufgrund von Beanstandungen des Registergerichts alleine vorzunehmen.
Die vorliegende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 06. November
1998 in Bamberg einstimmig beschlossen.